[Nr. 7 / 22.02.2023 / Gemeinderat]
Abänderung des Artikels 20 der Durchführungsbestimmungen des Gemeindebauleitplanes betreffend die Baudichte der Wohnbauzone A16 - Historischer Ortskern und des digitalisierten Wiedergewinnungsplanes - Wohnbauzone A16 - Historischer Ortskern - Mindesteingriffseinheit 114 in Umsetzung der Vereinbarung vom 09.11.2022 Rep. Nr. 931 des Gemeindsekretärs: Endgültige Maßnahme mit Stellungnahme zu den eingebrachten Einwänden