[Nr. 526 / 22.12.2020 / Gemeindeausschuss]
Anwendung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages vom 28.8.2020 strukturelle Einbringung im Rahmen und in Anwendung des Artikels 40, Absatz 3 - quinquies des gesetzesvertretenden Dekretes vom 30 März 2001, Nr.165 der Beträge, die als persönliches auf das Ruhegehalt anrechenbares Lohnelement ausbezahlt wurden